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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Virunum Bauträger GmbH, mit Firmensitz in A-9232 Rosegg, Blumenweg 1, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen im Rahmen von http://www.phpwave.com und der damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Leistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch die Virunum Bauträger GmbH, ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig, E-Mails gelten als schriftlich.

Im Folgenden bezieht sich „Kunde“ auf den bestellenden Vertragspartner.


2. Angebot, Vertragsabschluss
Die Angebote der Virunum Bauträger GmbH sind, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Virunum Bauträger GmbH eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt, oder durch Tätigwerden aufgrund des Antrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Ebenso gilt als Vertragsabschluss die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung sowie die durch den Kunden getätigte Bestellung auf der Website http://www.phpwave.com.

Alle kundenspezifischen Leistungen sowie Zusatzleistungen zu einem Produkt der Virunum Bauträger GmbH, insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, elektronische Animationen und Grafiken, sowie Texte, Codefragmente und Abbildungen, sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung gelten diese als vom Kunden genehmigt.


3. Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen beginnen anhand einer Klarstellung aller Auftragseinzelheiten und gelten ab Auftragsbestätigung durch den Kunden. Die Virunum Bauträger GmbH ist bemüht, vereinbarte Termine nach Möglichkeit einzuhalten. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten, wenn eine vom Kunden einzuräumende Nachfrist von 14 Tagen, erfolglos verstrichen ist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Virunum Bauträger GmbH. Eine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung bei Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Virunum Bauträger GmbH. Verzögerungen seitens des Kunden, sowie unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Virunum Bauträger GmbH von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


4. Abnahme, Vertragsrücktritt
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware bzw. Dienstleistung nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Virunum Bauträger GmbH berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz kann die Virunum Bauträger GmbH 30% des vereinbarten, der Bestellung oder des Auftrags zugrunde liegenden Verkaufspreises verlangen.

Die Virunum Bauträger GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

Unbeachtet der Schadenersatzansprüche von der Virunum Bauträger GmbH sind im Fall des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung bzw. Dienstleistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von der Virunum Bauträger GmbH erbrachte Handlungen zur Vorbereitung.


5. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, Dienstleistung oder Software sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Reklamationen sind innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Virunum Bauträger GmbH schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen und zu begründen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung durch die Virunum Bauträger GmbH zu. Ausgenommen davon sind schriftliche Vereinbarungen der Virunum Bauträger GmbH und ausdrückliche Vermerke zu Produkten der Website.


6. Zahlung
Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Barauslagen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Reiseaufwendungen, höhere Versandkosten, Transportversicherungen, etc.) sind vom Kunden zu ersetzen. Die Virunum Bauträger GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in der Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme laut Kostenvoranschlag bzw. Rechnung zu verlangen. Der Anspruch auf Zahlung beginnt, falls nicht anders vereinbart, ab Erstellung einzelner Leistungen.

Rechnungen sind je nach Absprache oder der im Onlineshop der Virunum Bauträger GmbH gewählten Zahlungsweise entweder bar, per Überweisung oder wie im Onlineshop gewählt, zu begleichen. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort nach Erhalt, netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Schriftlich getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 12% Verzugszinsen per anno zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Weiters kann die Virunum Bauträger GmbH bei Zahlungsverzug, auch ohne Vertragsrücktritt, die Herausgabe aller gelieferten und noch nicht bezahlten Leistungen verlangen. Gelieferte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Virunum Bauträger GmbH.


7. Haftung
Die Virunum Bauträger GmbH betreibt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verfügbarkeit. Die Virunum Bauträger GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, gespeicherte Daten erhalten bleiben, sowie bei einem beim Kunden entstehenden Datenverlust eines erworbenen Produktes von der Virunum  Bauträger GmbH oder sonstige durch das Produkt entstandene Komplikationen oder Verluste. Die Virunum Bauträger GmbH haftet für Schäden nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, sowie nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, verloren gegangenen Daten und eventuelle Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des Serversystems der Virunum Bauträger GmbH ausgeschlossen.

Die Virunum Bauträger GmbH haftet darüber hinaus nicht für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Texte und Fotos, Codeteile oder abgefragter Daten, sowie für Daten, die über die Virunum Bauträger GmbH zugänglich sind. Weiters übernimmt die Virunum Bauträger GmbH keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und dass die auf den Rechnern der Virunum Bauträger GmbH gespeicherte Daten immer erhalten bleiben.


8. Werknutzungsbewilligung
Alle Leistungen von der Virunum Bauträger GmbH, einschließlich der Vorentwürfe, Ideen, Konzepte, Layouts, Codefragmente, etc., sowie einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum von der Virunum Bauträger GmbH und können jederzeit von der Virunum Bauträger GmbH zurückverlangt werden. Nicht verwertete Ideen und Konzepte können von der Virunum Bauträger GmbH anderweitig verwendet werden.

Die Virunum Bauträger GmbH ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche andere Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Diese Daten dürfen auch zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
Ebenso wird der Firma Virunum Bauträger GmbH das Recht eingeräumt, die URL-Adresse, sowie die Website des Kunden auf ihrer eigenen Website anzuführen, sowie als Werbezweck zu verwenden, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

a) Urheberrecht
Der Erwerb der erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte, vom Kunden, allenfalls von der Virunum Bauträger GmbH zur Verfügung gestellten Materialien (wie Texte, Fotos, Codefragmente und ganze Scripts), obliegt dem Kunden. Für den Fall, dass durch die auftragsgemäße Verarbeitung geschützten Materials dennoch Rechte Dritter verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Virunum Bauträger GmbH schad- und klaglos zu halten.

b) Fremdleistungen
Die Virunum Bauträger GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen bzw. Personen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von Übersetzungsdiensten für vom Kunden verlangte Sprachmutationen, das Hinzuziehen von Computerfirmen für fehlende Hardware- bzw. Softwarekomponenten seitens des Kunden, sowie einer eventuellen Domain-Reservierung und Serverplatz-Bereitstellung. Der Kunde verpflichtet sich, diese allfälligen zusätzlichen Kosten, welche durch die Verwendung der Fremdleistung entstehen, der Virunum Bauträger GmbH zu ersetzen. Unter solchen Fremdkosten sind auch Kosten einer dadurch notwendigen zusätzlichen Installation der Fremdprodukte zu verstehen.


9. Sonstige Bestimmungen
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger (Kunden) unwidersprochen sind. Schriftliche Vertragsabschlüsse, und Vereinbarungen per E-Mail werden als rechtsgültig anerkannt.
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der Dienstleistungen der Virunum Bauträger GmbH durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Virunum Bauträger GmbH.
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Villach. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Villach als Gerichtsstand vereinbart.


Rosegg, am 1. April 2008