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1. Allgemeines
Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Virunum Bauträger GmbH, mit Firmensitz in
A-9232 Rosegg, Blumenweg 1, gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Dienstleistungen im Rahmen von http://www.phpwave.com und der
damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Leistungen. Von diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichungen,
insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch
die Virunum Bauträger GmbH, ohne eine solche schriftliche Bestätigung
sind Abweichungen nicht gültig, E-Mails gelten als schriftlich.
Im Folgenden bezieht sich „Kunde“ auf den bestellenden Vertragspartner.
2. Angebot, Vertragsabschluss
Die
Angebote der Virunum Bauträger GmbH sind, sofern diese nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Virunum
Bauträger GmbH eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich
oder fernschriftlich bestätigt, oder durch Tätigwerden aufgrund des
Antrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Ebenso gilt
als Vertragsabschluss die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung
sowie die durch
den Kunden getätigte Bestellung auf der Website http://www.phpwave.com.
Alle kundenspezifischen Leistungen sowie Zusatzleistungen zu einem Produkt der Virunum Bauträger GmbH,
insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, elektronische Animationen und
Grafiken, sowie Texte, Codefragmente und Abbildungen, sind vom Kunden
zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Überprüfung gelten diese als vom Kunden genehmigt.
3. Lieferfrist
Vereinbarte
Lieferfristen beginnen anhand einer Klarstellung aller
Auftragseinzelheiten und gelten ab Auftragsbestätigung durch den
Kunden. Die Virunum Bauträger GmbH ist bemüht, vereinbarte Termine nach
Möglichkeit einzuhalten. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten,
wenn eine vom Kunden einzuräumende Nachfrist von 14 Tagen, erfolglos
verstrichen ist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines
Mahnschreibens an die Virunum Bauträger GmbH. Eine Verpflichtung zur
Schadenersatzleistung bei Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Virunum Bauträger GmbH. Verzögerungen seitens des
Kunden, sowie unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse entbinden die
Virunum Bauträger GmbH von der Einhaltung des vereinbarten
Liefertermins.
4. Abnahme, Vertragsrücktritt
Tritt
der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware bzw.
Dienstleistung nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in
Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Virunum Bauträger
GmbH berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz kann
die Virunum Bauträger GmbH 30% des vereinbarten, der Bestellung oder
des Auftrags zugrunde liegenden Verkaufspreises verlangen.
Die Virunum Bauträger GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeachtet
der Schadenersatzansprüche von der Virunum Bauträger GmbH sind im Fall
des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen
vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung bzw.
Dienstleistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von
der Virunum Bauträger GmbH erbrachte Handlungen zur Vorbereitung.
5. Gewährleistung
Der
Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, Dienstleistung oder
Software sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Allfällige
Reklamationen sind innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die
Virunum Bauträger GmbH schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen und
zu begründen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem
Kunden nur das Recht auf Verbesserung durch die Virunum Bauträger GmbH
zu. Ausgenommen davon sind schriftliche Vereinbarungen der Virunum Bauträger GmbH und ausdrückliche Vermerke zu Produkten der Website.
6. Zahlung
Sofern im Auftrag
nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Barauslagen, die über den
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Reiseaufwendungen,
höhere Versandkosten, Transportversicherungen, etc.) sind vom Kunden zu
ersetzen. Die Virunum Bauträger GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse in der Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme laut
Kostenvoranschlag bzw. Rechnung zu verlangen. Der Anspruch auf Zahlung beginnt, falls
nicht anders vereinbart, ab Erstellung einzelner Leistungen.
Rechnungen sind je nach Absprache
oder der im Onlineshop der Virunum Bauträger GmbH gewählten
Zahlungsweise entweder bar, per Überweisung oder wie im Onlineshop
gewählt, zu begleichen. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort
nach Erhalt, netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Schriftlich
getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang. Bei
Zahlungsverzug sind vom Kunden 12% Verzugszinsen per anno zu bezahlen.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Mahn- und
Inkassospesen zu bezahlen. Weiters kann die Virunum Bauträger GmbH bei
Zahlungsverzug, auch ohne Vertragsrücktritt, die Herausgabe aller
gelieferten und noch nicht bezahlten Leistungen verlangen. Gelieferte
Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Virunum Bauträger GmbH.
7. Haftung
Die
Virunum Bauträger GmbH betreibt die angebotenen Produkte und
Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verfügbarkeit. Die Virunum Bauträger GmbH
übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, gespeicherte Daten erhalten bleiben, sowie bei einem
beim Kunden entstehenden Datenverlust eines erworbenen Produktes von
der Virunum Bauträger GmbH oder sonstige durch das Produkt entstandene
Komplikationen oder Verluste. Die Virunum Bauträger GmbH haftet für
Schäden nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden,
sowie nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten,
verloren gegangenen Daten und eventuelle Schäden aus Ansprüchen Dritter
sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall
des Serversystems der Virunum Bauträger GmbH ausgeschlossen.
Die Virunum Bauträger GmbH haftet darüber hinaus nicht für Inhalt,
Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Texte und Fotos,
Codeteile oder abgefragter Daten, sowie für Daten, die über die Virunum
Bauträger GmbH zugänglich sind. Weiters übernimmt die Virunum Bauträger
GmbH keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind
und dass die auf den Rechnern der Virunum Bauträger GmbH gespeicherte
Daten immer erhalten bleiben.
8. Werknutzungsbewilligung
Alle
Leistungen von der Virunum Bauträger GmbH, einschließlich der
Vorentwürfe, Ideen, Konzepte, Layouts, Codefragmente, etc., sowie
einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im
Eigentum von der Virunum Bauträger GmbH und können jederzeit von der
Virunum Bauträger GmbH zurückverlangt werden. Nicht verwertete Ideen
und Konzepte können von der Virunum Bauträger GmbH anderweitig
verwendet werden.
Die Virunum Bauträger GmbH ist
berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP
und sämtliche andere Logfiles neben der Auswertung für
Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten,
zu speichern und auszuwerten. Diese Daten dürfen auch zur Behebung
technischer Mängel verwendet werden.
Ebenso wird der Firma Virunum
Bauträger GmbH das Recht eingeräumt, die URL-Adresse, sowie die Website
des Kunden auf ihrer eigenen Website anzuführen, sowie als Werbezweck
zu verwenden, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
a) Urheberrecht
Der
Erwerb der erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte, vom
Kunden, allenfalls von der Virunum Bauträger GmbH zur Verfügung
gestellten Materialien (wie Texte, Fotos, Codefragmente und ganze
Scripts), obliegt dem Kunden. Für den Fall, dass durch die
auftragsgemäße Verarbeitung geschützten Materials dennoch Rechte
Dritter verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Virunum
Bauträger GmbH schad- und klaglos zu halten.
b) Fremdleistungen
Die
Virunum Bauträger GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere
Unternehmen bzw. Personen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem
Vertragsverhältnis zu beauftragen. Dies gilt insbesondere bei der
Nutzung von Übersetzungsdiensten für vom Kunden verlangte
Sprachmutationen, das Hinzuziehen von Computerfirmen für fehlende
Hardware- bzw. Softwarekomponenten seitens des Kunden, sowie einer
eventuellen Domain-Reservierung und Serverplatz-Bereitstellung. Der
Kunde verpflichtet sich, diese allfälligen zusätzlichen Kosten, welche
durch die Verwendung der Fremdleistung entstehen, der Virunum Bauträger
GmbH zu ersetzen. Unter solchen Fremdkosten sind auch Kosten einer
dadurch notwendigen zusätzlichen Installation der Fremdprodukte zu
verstehen.
9. Sonstige Bestimmungen
Alle
dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen
sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger
(Kunden) unwidersprochen sind. Schriftliche Vertragsabschlüsse, und
Vereinbarungen per E-Mail werden als rechtsgültig anerkannt.
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der
Dienstleistungen der Virunum Bauträger GmbH durch Dritte, sowie die
entgeltliche Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung von der Virunum Bauträger GmbH.
Sollte eine der
Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst
nahe kommt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist Villach. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten gilt Villach als Gerichtsstand vereinbart.
Rosegg, am 1. April 2008
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